WIRTSCHAFTSRECHT
Hauptsächlich beschäftige ich mich mit
der Rechtsberatung für die kleinen und mittelständischen
deutschen und polnischen Unternehmen. Die Erarbeitung von Gutachten und
gesellschaftsrechtlichen Konzepten für Firmengründungen und
Gründung von Firmen sowohl in Deutschland als auch in Polen
gehören zum Alltag der Kanzlei.
Ich
erstelle und verhandele Gesellschaftsverträge, überprüfe
diese auf ihre Übereinstimmung mit aktuellem Recht. Ich kooperiere
mit Notaren und Anwälten, darunter international tätigen
Kanzleien, so dass ich eine Vertretung auch im Ausland
gewährleisten kann. Für Polen bin ich persönlich
zuständig. Ich übernehme die erforderliche Vertretung in
Streitfällen sowohl in Deutschland als auch in Polen (Zivil- und Wirtschaftsrecht).